Privater Transport
Was ist ein privater Transport?
Grundsätzlich ist ein privater Transport jener, bei welchem eine Privatperson sein eigenes Pferd transportiert. Doch wie sieht es aus, wenn der/die Stallkollege bzw. die StallkollegIn und sein/ihr Pferd mitgenommen werden bzw. sein/ihr Pferd transportiert wird?
Diese Frage ist eine schwierige und aus unterschiedlichen Gesichtspunkte zu betrachten und zu beantworten.
Finanzrechtlich sieht es so aus, dass alles, was regelmäßig stattfindet und Geld dafür genommen wird zu versteuern ist. Regelmäßig kann aber auch sein 1x pro Jahr oder alle 2 Jahre einmal, sprich alles was über eine einmalige Angelegenheit hinausgeht. Versteuerungspflichtige Einnahmen sind es immer, auch wenn nur eine quasi „Aufwandsentschädigung“ kassiert wird.
Gewerberechtlich sieht es so aus, dass alles, wobei etwas verdient/eingenommen wird als gewerbliche Tätigkeit gilt.
Transporte fallen unter ein Gewerbe, das laut Österreichischer Wirtschaftskammer bei keinem anderen Gewerbe oder dergleichen (auch nicht bei einer Landwirtschaft) einfach so mitgemacht werden darf, sondern hierfür ist immer ein Gewerbeschein zu lösen. Details dazu siehe „Welche Befähigungen braucht ein gewerblicher Transporteur?“
Haftungstechnisch wird es spannend, denn wer übernimmt die Kosten für Schäden am Pferd? Wer übernimmt die Kosten für Schäden am Anhänger? Wer kommt für Kosten auf, die im Zuge eines Pferdetransportes oder des Verladens an anderen Fahrzeugen oder Gott bewahre an Personen entstehen? Pferdetransporte aus rechtlicher Sicht sind unter anderem nachzulesen unter der Verordnung (EU) 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport (ABl. L 3 vom 05.01.2005, S. 1), aber auch in der Gewerbeordnung des Kleintransport bzw. Güterbeförderungsgewerbes. Letzteres ist ein konzessionspflichtiges Gewerbe.