Gewerblicher Transport

Was ist ein gewerblicher Transport?

Ein gewerblicher Transport erfolgt durch ein Unternehmen, welches über die entsprechende Gewerbeberechtigung verfügt, alle erforderlichen Befähigungen und Zertifikate vorweisen kann und im Bestfall auch eine Transportversicherung (CMR) vorzuweisen hat. Ebenso kann dieses Unternehmen eine Rechnung für diesen Transport ausstellen.

Welche Befähigungen braucht ein gewerblicher Transporteur?

Unter anderem einen passenden Gewerbeschein.


Es gibt zwei Varianten von Gewerbescheinen:

  • Das freie Gewerbe des Kleintransports, welches bis 3.500 kg beschränkt ist.
    Dieses Gewicht gilt für das komplette Transportfahrzeug. Sprich für den gesamten Klein-LKW oder für das gesamte Gespann = Zugfahrzeug und Anhänger und es wird das Höchstzulässige Gesamtgewicht heran gezogen —
    ein normales Warmblut hat in der Regel zwischen 500-700 kg.
    In diesem Fall ist das Fahren mit 2 Pferden aus gewerblicher Sicht definitiv verboten.
    Aber auch die wenigsten Gespanne sind hier zulässig, da meistens das Gewichtsverhältnis nicht passt. Hier muss man genau schauen!

  • Die zweite Möglichkeit des Gewerbescheines ist der des Gütertransportes.
    Dies erfordert eine komplette Berufsausbildung und eine konzessionelle Prüfung zur Erlangung dieses Gewerbescheines. Dieser berechtigt Sie gewerberechtlich auch mit großen LKWs (bis 44 t) zu fahren (wenn man den Führerschein dazu hat ;-) bzw. diesen gewerblich betreiben. Hier hat man natürlich kein Problem mehr mit zwei oder mehr Pferden.

Nach der gewerblichen Genehmigung gibt es noch ein paar weitere Dinge die erfüllt werden müssen:

Nach dem Tierschutzrecht ist es erforderlich, dass man vom Amtsveterinär eine Zulassung als Tiertransportunternehmen hat. Diese Zulassung ist zumeist 5 Jahre gültig und muss danach wieder verlängert werden. Hierzu ist es erforderlich, dem Amtstierarzt die Fahrzeuge zu zeigen, mit welchen die Tiertransporte durchgeführt werden. Auch ist es erforderlich, die Tiertransportbegleiter Ausbildung (Befähigungsnachweis für den Tiertransport) gemäß Verordnung (EU) 1/2005 nachzuweisen.

Nachzulesen: Verordnung (EU) 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport (ABl. L 3 vom 05.01.2005, S. 1)