Pferdetransporte & Anhängervermietung: Wichtige rechtliche Hinweise für Pferdebesitzer

Die Wirtschaftskammer Niederösterreich hat in Zusammenarbeit mit mehreren gewerblich tätigen Pferdetransporteuren aus ganz Österreich einen informativen Flyer erarbeitet. Ziel ist es, Pferdebesitzern über die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Pferdetransporte und die Vermietung von Pferdeanhängern aufzuklären.

Hintergrund ist, dass viele Transporte gut gemeint sind – jedoch unbewusst in den gewerblichen Bereich fallen können.

Warum dieser Hinweis wichtig ist

Viele Pferdebesitzer verfügen über eigenes Transportequipment und bieten Transporte oder Anhänger zur besseren Auslastung an – häufig auch über soziale Medien. Was als Gefälligkeit oder „Freundschaftsdienst“ gedacht ist, kann rechtlich jedoch rasch als gewerbsmäßige Tätigkeit eingestuft werden.

Wann gilt ein Pferdetransport als gewerblich?

Eine Tätigkeit gilt als gewerbepflichtig, wenn sie

selbstständig,

regelmäßig und

mit Ertragserzielungsabsicht ausgeübt wird.

Wichtig:
Bereits dann, wenn für einen Transport mehr verlangt wird als die tatsächlichen Unkosten, wird eine Ertragserzielungsabsicht vermutet. Diese Vermutung muss im Zweifel widerlegt werden.

Auch ein einzelner Transport kann gewerbepflichtig sein – etwa bei erheblichem organisatorischem oder technischem Aufwand oder bei erkennbarer Wiederholungsabsicht.

Pferdeanhänger vermieten – was ist erlaubt?

Erlaubt

Kunden dürfen einen Pferdeanhänger mieten und ihre Pferde selbst transportieren.

Nicht erlaubt

Der Vermieter oder dessen Mitarbeiter dürfen keine fremden Pferde transportieren, wenn keine entsprechende Gewerbeberechtigung besteht.

Auch für die reine Vermietung von Pferdeanhängern ist eine passende Gewerbeberechtigung erforderlich.

Gewerbeberechtigung & gesetzliche Grundlagen

Die Güterbeförderung fällt entweder

unter ein freies Gewerbe nach der Gewerbeordnung oder

unter eine Konzessionspflicht gemäß Güterbeförderungsgesetz.

Welche Regelung zutrifft, hängt unter anderem vom Gesamtgewicht der Transportfahrzeuge und davon ab, ob Auslandstransporte durchgeführt werden.

Mögliche Konsequenzen bei Verstößen

Unbefugte Gewerbeausübung kann mit Strafen bis zu € 3.600 geahndet werden.
Auch Auftraggeber, die nicht berechtigte Anbieter beauftragen, riskieren Strafen bis zu € 2.180.

Zusätzlich kann es im Schadensfall zu Problemen mit Versicherungsleistungen kommen.