Pferdetransport: Grauzone oder verbotenes Geschäft?

„Kannst du mein Pferd schnell mitnehmen?“

„Ich vermiete meinen Hänger eh nur ab und zu.“

„Das ist ja nur ein kleiner Nebenverdienst.“

Was harmlos klingt, kann rechtlich schnell problematisch werden.

Gerade in sozialen Medien häufen sich Angebote für Anhängerverleih oder private Pferdetransporte gegen Entgelt. Vielen ist dabei nicht bewusst: Sobald Geld fließt und keine echte Freundschaftsleistung vorliegt, bewegt man sich sehr schnell im gewerblichen Bereich.

Wann gilt etwas als gewerbsmäßig?

Laut Informationen der Wirtschaftskammer Niederösterreich liegt Gewerbsmäßigkeit unter anderem bereits dann vor, wenn:

ein Entgelt verlangt wird, das über die reinen Selbstkosten hinausgeht

eine Wiederholungsabsicht besteht

ein erheblicher organisatorischer Aufwand erkennbar ist

eine Ertragserzielungsabsicht vorliegt

Selbst einmalige Transporte können bereits darunterfallen.

Wichtig ist außerdem:
👉 Sowohl der Verleih eines Anhängers als auch der Transport von Pferden sind gewerbepflichtig.

Verleih ist nicht gleich Transport

Beim reinen Verleih reicht in der Regel ein angemeldetes Gewerbe.

Beim Transport wird es komplexer:
Je nach Gesamtgewicht (Zugfahrzeug + Anhänger) und ob ins Ausland gefahren wird, kann zusätzlich eine Konzession erforderlich sein.

Inland: Grenze bei 3,5 Tonnen

höchstzulässigem Gesamtgewicht Ausland: Grenze bei 2,5 Tonnen

Wer darunter bleibt, benötigt zumindest ein Kleintransportgewerbe.
Wer darüber liegt oder international fährt, braucht eine entsprechende Konzession.

Versicherung: Der oft vergessene Punkt

Ein besonders kritischer Bereich ist die Versicherung.

Wird ein Anhänger oder Zugfahrzeug gewerblich genutzt, muss das der Versicherung gemeldet werden.
Erfolgt das nicht, kann es im Schadensfall passieren, dass die Versicherung aufgrund einer Obliegenheitsverletzung nicht zahlt.

Dann bleibt man auf den Kosten sitzen – und die können bei Pferdetransporten erheblich sein.

Hohe Strafen bei Verstößen

Unbefugte Gewerbeausübung ist kein Kavaliersdelikt.

Der gesetzliche Strafrahmen liegt bei bis zu 3.600 Euro.
Auch Auftraggeber können belangt werden – mit Strafen bis zu 2.180 Euro.

Aus einer vermeintlichen „guten Idee“ oder einem kleinen Nebenverdienst kann so schnell ein teures Problem werden.

Warum Professionalität kein Luxus ist

Pferdetransport bedeutet Verantwortung – rechtlich, organisatorisch und versicherungstechnisch.

Ein ordnungsgemäß angemeldetes Gewerbe, die richtige Versicherung, regelmäßige Wartung von Fahrzeug und Anhänger sowie entsprechende Erfahrung sind keine Formalitäten.
Sie sind die Grundlage für Sicherheit – für das Pferd, den Auftraggeber und alle Beteiligten.

Gerade in sensiblen Bereichen wie dem Transport von Lebewesen sollte es keine Grauzonen geben.

Wenn du Fragen zu gewerblichem Pferdetransport oder zu rechtlichen Rahmenbedingungen hast, informiere dich vorab gründlich – oder wende dich an offiziell gemeldete und entsprechend abgesicherte Betriebe.